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Timmers-Immobilien |
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Ihr erfahrener Partner |
| Timmers-Immobilien | Inhaber: Dieter Timmers e. Kfm. | |
| Schulstr. 7 | Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung Kreis Recklinghausen - Ordnungsamt | |
| 45699 Herten | Handelsregister: Amtsgericht Recklinghausen, HRA 4139 | |
| USt.-IdNr.: DE 93 281 757 408 | ||
| Telefon: | 02366/37238 | Aufsichtsbehörde: Kreis Recklinghausen - Ordnungsamt, |
| Telefax: | 02366/88378 | 45657 Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1 |
| Mobil: | 0151/23267260 | |
| E-Mail: | timmers-immobilien@gmx.de | |
Haftungshinweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2007
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die Annahme und / oder Verwertung der Verkaufsbeschreibungen bewirken den Abschluss eines Maklervertrages. Irrtum und Zwischenverkauf sind uns vorbehalten. Die Käuferprovision für einen Nachweis zum Kauf einer Immobilie ist fällig und zahlbar bei notariellem Vertragsabschluss.
Wir bemühen uns, alle Angaben so vollständig wie möglich zu machen. Da wir uns hierbei auf die Informationen unserer Auftraggeber stützen müssen, übernehmen wir dafür keine Gewähr.
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers berechtigt die Fa. Timmers-Immobilien zum Ersatz ihres sachlichen und zeitlichen Aufwands gegen Einzelnachweis. Die Verfolgung etwaiger Schadensersatzansprüche ist der Fa. Timmers-Immobilien unbenommen.
Für den Fall, dass der Kaufinteressent eine Kaufzusage für ein angebotenes Objekt erteilt, er jedoch vor Abschluss des Kaufvertrages aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, vom Kauf zurücktritt, zahlt er an den Makler eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Provisionsanspruchs, der bei Abschluss des Kaufvertrages fällig geworden wäre.
Ist die von der Fa. Timmers-Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages dem Empfänger bereits bekannt, erklärt er das der Fa. Timmers-Immobilien innerhalb von 3 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht die Fa. Timmers-Immobilien nicht gegen sich gelten zu lassen.
Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages lückenhaft oder unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame und lückenhafte Regelungen sind durch solche zu ergänzen, die dem ursprünglichen Vertragwillen der Parteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Die im Maklerauftrag geschlossenen Vereinbarungen gehen diesen Bestimmungen vor. Die AGB sind lediglich ergänzend heranzuziehen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Recklinghausen / NRW.
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